Zuschüsse für Gedenkstättenfahrten

Die IBB gGmbH erhält vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP), die zur Förderung von Fahrten zu Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus im In- und im Ausland nach den Vorgaben der Richtlinien des KJP zu verwenden sind.

Es gibt  die Möglichkeit, Gedenkstättenfahrten außerschulischer Gruppen bezuschusst zu bekommen.

 

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