Wir suchen Menschen, für die Zivilcourage kein Fremdwort ist

Skulptur Preis für Zivilcourage Rheinland-Pfalz: Wer nichts tut, macht mit

Öffentliche Sicherheit ist nicht allein Aufgabe der Polizei, sondern sie braucht jede Einzelperson: Als Teil einer aufmerksamen Nachbarschaft, als Nothelferin oder Nothelfer, als Zeugin oder Zeuge einer Straftat oder als Person, die sich um das Opfer kümmert.

Helfen erfordert Mut, die Gleichgültigkeit zu überwinden. Mut aus dem Nichtstun auszubrechen und zu handeln. Mut zur Kommunikation und Kontakt mit anderen Helfenden.

Helfen bedeutet dabei nicht unbedingt das aktive Eingreifen in eine Situation, sondern auch das Handeln aus der Distanz. Von niemanden wird verlangt, sich heldenhaft gegen den oder die Täter/innen zu stellen. Zu groß ist die Gefahr, selbst Opfer zu werden. Für den Preis für Zivilcourage sind nicht Leichtsinn und Draufgängertum, sondern besonnenes Handeln und Helfen in Notsituationen gefragt.

Alle, die eine Gewalttat bemerken, können etwas für das Opfer tun, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

 

Im Rahmen des Preises für Zivilcourage suchen wir Menschen, die geholfen haben. 
Wir suchen Menschen, die gegen die Wegseh-, Weghör- und Weggeh-Mentalität gehandelt haben. Wir suchen Menschen, die beispielsweise als aufmerksame Nachbarschaft, als Zeugin oder Zeuge oder Handelnde eine Straftat verhindert oder deren Folgen gemindert haben.

Der Preis für Zivilcourage soll an Menschen verliehen werden, die sich für andere eingesetzt haben. Daher kann jede Einzelperson geehrt werden, die engagierte Hilfe beispielweise durch die Verhinderung einer Straftat oder als Zeugin oder Zeuge einer Gewalt- oder Straftat gezeigt hat. Der Preis richtet sich in erster Linie an Einzelpersonen.

Vorschläge sind Mittels der bereitgestellten Formulare unter https://kriminalpraevention.rlp.de/zivilcourage/preis-fuer-zivilcourage einzureichen. Die Auswahl der auszuzeichnenden Personen erfolgt durch eine Jury unter dem Vorsitz von Frau Staatsekretärin Nicole Steingaß.

 

Im Oktober / November werden einer interdisziplinär besetzten Jury unter dem Vorsitz der zuständigen Staatssekretärin im Ministerium des Innern und für Sport die Vorschläge vorgelegt. In der Jurysitzung beraten dann Vertreterinnen und Vertreter der Polizei, der Justiz, der Kommunen, des Landespräventionsrates, der Presse und der Opferhilfe über die Auswahl der Preisträgerinnen und Presiträger.

Ausgezeichnet werden in jedem Jahr mehrere Personen. 

Die Preisverleihung erfolgt durch Minister Michael Ebling am 9. Dezember 2024 in Mainz. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten neben einer Urkunde und einer Skulptur auch einen Geldpreis in Höhe von mindestens 500 Euro pro Person.

Achtung: Vorschläge werden bis zum 30. September 2024 für das laufende Jahr entgegengenommen. Später eingereichte Bewerbungen werden automatisch im Folgejahr berücksichtigt. 

Sie möchten eine Person vorschlagen?

Schnell und unkompliziert

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne.