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Wovon sprechen wir?

Hass und Hetze haben viele Gesichter. Gemeinsam ist allen Formen die innewohnende Menschenfeindlichkeit und resultierende Diskriminierung von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.

Die Grenzen zwischen freier Meinungsäußerung - die es als hohes Gut in unserer Demokratie zu schützen gilt - und verbalen Entgleisungen mit Straftatcharakter sind zumeist fließend.  Umso wichtiger ist es, sich der unterschiedlichen Ursachen und Formen von Hass im Netz bewusst zu werden. Nur wer fehlgeleitete Diskurse und Hetze im Netz erkennt und richtig einordnet, kann diesen wirkungsvoll entgegentreten.

Woher nährt sich der Hass?

Was sagt der Duden?
Substantiv, maskulin
Abwertung, Diskriminierung, Marginalisierung von Menschen mit Behinderung oder chronisch Kranken aufgrund ihrer Fähigkeiten

Erklärung
Ableismus betont die Ungleichbehandlung, Grenzüberschreitungen und stereotypen Zuweisungen, die Menschen wegen ihrer Beeinträchtigung erfahren.
Er beschreibt die Diskriminierung von Personen mit Behinderung, da Menschen an bestimmten Fähigkeiten (z.B. Gehen, Sehen, soziale Interaktionen) gemessen und dementsprechend auf ihre Beeinträchtigungen reduziert werden.
Reproduktion von negativen Stereotypen und Einteilung von individuell und verschiedenen Menschen in vermeintlich homogene Gruppen (z.B. die Rollstuhlfahrerinnen / Rollstuhlfahrer).
Bezieht sich auf physische und psychische Erkrankungen und Beeinträchtigungen und beschreibt die erschwerte Teilhabe am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben. 
Ableismus kann auch unbewust und "gut gemeint" geschehen. 

Hier ein paar Beispiele:

  • Ausschluss durch fehlende Barrierefreiheit oder Teilhabemöglichkeiten, beispielsweise im öffentlichen Raum, bei Veranstaltungen oder bei elektronischen (amtlichen) Dokumenten 
  • Verächtlichmachung psychischer Erkrankungen 
  • Infragestellen der Notwendigkeit von Maßnahmen, beispielsweise dem Vorhandensein von speziellen Parkplätzen
  • unsensibler Sprachgebrauch oder gar die Verwendung von Begriffen als Schimpfwort  

Ist das strafbar?

  • Straftaten sind ableistisch motiviert, wenn Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder angenommenen Beeinträchtigung Opfer von Gewalt, Verleumdung oder Verunglimpfung werden.

In Deutschland können insbesondere folgende Rechtsnormen bei Ableismus berührt sein:

  • § 111 Strafgesetzbuch: Aufforderung zu Straftaten
  • § 126 Strafgesetzbuch: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
  • § 130 Strafgesetzbuch: Volksverhetzung
  • § 138 Strafgesetzbuch: Nichtanzeige geplanter Straftaten
  • § 140 Strafgesetzbuch: Belohnung und Billigung von Straftaten
  • § 185 Strafgesetzbuch: Beleidigung
  • § 187 Strafgestezbuch: Verleumdung
  • $ 189 Strafgesetzbuch: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
  • § 240 Strafgesetzbuch: Nötigung
  • § 241 Strafgesetzbuch: Bedrohung

Achtung: Die Festlegung über das Vorhandensein einer Straftat oder einer sonstigen Verletzung geltenden Rechts kann nur im Rahmen eines entsprechenden juristischen Verfahrens erfolgen.

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Die rheinland-pfälzische Polizei bietet die Möglichkeit, Hasskommentare direkt online anzuzeigen. In einem strukturierten Prozess werden alle wesentlichen Daten erfragt. Zusätzlich können Dateien, wie beweissichere Screenshots, hochgeladen und gemeinsam mit  der Strafanzeige an die Polizei übermittelt werden. 

Was sagt der Duden?
Adjektiv
gegen Muslimas / Muslime eingestellt, gerichtet

Erklärung 
Feinselige Ablehnung und Ausgrenzung von Muslimas / Muslimen sowie als muslimisch gelesenen Menschen. 
Der Terminus umschreibt auch politische, strukturelle und institutionelle Dimensionen von Diskriminierung. 
Auch nicht-religiöse Menschen oder Personen ohne Zugehörigkeit zu einer Religion werden Opfer von antimuslimischem Rassimus. 
Er umfasst körperliche Gewalt und Beschimpfungen, aber auch Diskriminierungen im Beruf oder Bildungssystem sowie Vorurteile in politischen Debatten und in der medialen Berichterstattung.
Instrumentalisierung von antimuslimischen Rassismus auch durch Islamisten als Beleg für den "barbarischen und unmoralischen Westen". 
Reproduktion von negativen Stereotypen (z.B. gewalttätig, rückschrittlich, sexistisch, unemanzipiert) und Einteilung von individuell und verschiedenen Menschen in vermeintlich homogene Gruppen. 
Auch: Islamfeindlichkeit, Islamophobie

Hier ein paar Beispiele: 

  • ausbleibende Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, da der Name der Bewerberin / des Bewerbers vermeintlich "muslimisch" gelesen wird
  • missbilligende Blicke und despektierliche Äußerungen beim Anblick einer Frau mit Kopftuch
  • Gleichsetzung von Islam und Islamismus 
  • Narrative des "großen Austauschs", der "Islamisierung" des Landes oder einer Überfremdung  
  • "das wird man ja noch sagen dürfen..." bewusst unsensibler oder provozierender Sprachgebrauch 
  • #NichtOhneMeinKopftuch: Kampagne der "Generation Islam" zur Förderung islamistischer Freund-Feind-Schemata bei Jugendlichen / jungen Erwachsenen 

Ist das strafbar?

  • Straftaten sind antimuslimisch motiviert, wenn Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder angenommenen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe Opfer von Gewalt, Verleumdung oder Verunglimpfung werden.

In Deutschland können insbesondere folgende Rechtsnormen bei antimuslimischem Rassismus berührt sein:

  • § 111 Strafgesetzbuch: Aufforderung zu Straftaten 
  • § 126 Strafgesetzbuch: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
  • § 130 Strafgesetzbuch: Volksverhetzung
  • § 138 Strafgesetzbuch: Nichtanzeige geplanter Straftaten
  • § 140 Strafgesetzbuch: Belohnung und Billigung von Straftaten
  • § 185 Strafgesetzbuch: Beleidigung
  • § 187 Strafgestezbuch: Verleumdung
  • $ 189 Strafgesetzbuch: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener  
  • § 240 Strafgesetzbuch: Nötigung
  • § 241 Strafgesetzbuch: Bedrohung

Achtung: Die Festlegung über das Vorhandensein einer Straftat oder einer sonstigen Verletzung geltenden Rechts kann nur im Rahmen eines entsprechenden juristischen Verfahrens erfolgen. 

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Was sagt der Duden?
Substantiv, maskulin
Abneigung oder Feindschaft gegenüber Juden
(politische) Bewegung mit ausgeprägt antisemitischen Tendenzen
Ablehnung des Staates Israel

Erklärung
Antisemitismus ist eine Ablehnung der jüdischen Religion, jüdischer Personen, deren Besitz oder die Religion vertretende Personen oder Einrichtungen.
Juden wird eine vermeintliche Absicht oder ein Plan, der Welt oder anderen Personen Schaden zufügen zu wollen, oder die Verantwortung für negative Geschehnisse nachgesagt.
Richtet sich gegen jüdische oder nicht jüdische Personen und / oder deren Eigentum, gegen jüdische Gemeinschaftseinrichtungen und religiöse Einrichtungen.
Antisemitismus äußert sich in Sprache, Schrift, visuellen Formen und (gewalttätigen) Handlungen und bedient sich negativer Stereotype (z.B. vermeintliche Charaktereigenschaften) und verschwörungsideologischer Elemente.
Antisemitismus kann in vielen Bereichen des Alltages zutage treten: Im öffentlichen Leben, in Funk, Film und Fernsehen, in der Schule, am Arbeitsplatz oder in den Sozialen Medien.

Hier ein paar Beispiele:

  • Aufruf, Unterstützung oder Rechtfertigung der Tötung oder Schädigung von Juden im Namen einer radikalen Ideologie oder einer extremistischen Auffassung von Religion.
  • Falsche, entmenschlichende, dämonisierende oder stereotype Behauptungen über Juden oder die Macht von Juden als Kollektiv, wie insbesondere (aber nicht ausschließlich!) der Mythos einer jüdischen Weltverschwörung oder der Kontrolle der Medien, der Wirtschaft, von Regierungen oder anderen gesellschaftlichen Institutionen durch Juden.
  • Beschuldigung der Juden als Volk für tatsächliches oder eingebildetes Unrecht, das von einer einzelnen jüdischen Person oder Gruppe begangen wurde oder für Taten, die von Nicht-Juden begangen wurden, verantwortlich zu sein.
  • Leugnung der Tatsache, des Umfangs, der Mechanismen (z. B. Existenz von Gaskammern) oder der Absicht des Völkermordes am jüdischen Volk durch das nationalsozialistische Deutschland und seine Unterstützenden (Holocaust).
  • Antisemitische Diskriminierung ist die Verweigerung von Möglichkeiten oder Dienstleistungen für Juden, die anderen zur Verfügung stehen.
  • Vergleiche der gegenwärtigen israelischen Politik mit der Vorgehensweise der Nazis.
  • Juden werden kollektiv für die Handlungen des Staates Israel verantwortlich gemacht.

Ist das strafbar?

  • Antisemitische Handlungen sind strafbar, wenn sie gesetzlich so definiert sind (z. B. die Leugnung des Holocausts oder die Verbreitung antisemitischer Materialien).
  • Straftaten sind antisemitisch, wenn die Ziele der Angriffe - seien es Menschen oder Dinge (z.B. Gebäude, Schulen, Gotteshäuser und Friedhöfe) - ausgewählt werden, weil sie jüdisch sind oder als jüdisch angesehen werden.
  • Eine Erscheinungsform von Antisemtitismus kann das Angreifen des Staates Israel, der mit dem jüdischen Volk gleichgesetzt wird, sein. Jedoch kann Kritik an Israel nicht als antisemitisch angesehen werden, wenn sie in ähnlicher Weise gegen ein anderes Land geäußert wird.

In Deutschland können folgende Rechtsnormen bei Antisemitismus berührt sein:

  • § 111 Strafgesetzbuch: Aufforderung zu Straftaten
  • §126 Strafgesetzbuch: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
  • § 130 Strafgesetzbuch: Volksverhetzung
  • § 138 Strafgesetzbuch: Nichtanzeige geplanter Straftaten
  • § 140 Strafgesetzbuch: Belohnung und Billigung von Straftaten
  • § 185 Strafgesetzbuch: Beleidigung
  • § 187 Strafgesetzbuch: Verleumdung 
  • § 189 Strafgesetzbuch: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
  • § 240 Strafgesetzbuch: Nötigung
  • § 241 Strafgesetzbuch: Bedrohung

Achtung: Die Festlegung über das Vorhandensein einer Straftat oder einer sonstigen Verletzung geltenden Rechtes kann nur im Rahmen eines entsprechenden juristischen Verfahrens erfolgen.

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Was sagt der Duden?
Substantiv, maskulin
Abneigung oder Feindschaft gegenüber Sinti / Sintizze und Roma / Romnja.

  • Sinto / Sintezza (Mehrzahl Sinti, Sintizzes): Angehöriger einer etwa seit Beginn des 15. Jahrhunderts im deutschsprachigen Raum lebenden Gruppe eines ursprünglich aus Südosteuropa stammenden Volkes  
  • Rom / Romni (Mehrzahl Roma / Romnja): Angehöriger einer überwiegend in den Ländern Ost- und Südeuropas, seit dem 19. Jahrhundert aber auch im westlichen Europa lebenden Gruppe eines ursprünglich aus Indien stammenden Volkes 

Erklärung
Antiziganismus ist eine spezifische Form des Rassismus, die sich gegen Roma / Romnja, Sinti / Sintizze, Fahrende, Jenische und andere Personen richtet (Quelle: Unabhängige Kommission Antiziganismus des Bundesministerium des Innern und für Heimat).
Er beschreibt feindselige Einstellungen gegenüber Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder angenommenen Zugehörigkeit zur verallgemeinernden Gruppe der Sinti / Sintizze und Roma / Romnja. 
Der Begriff umfasst die Stigmatisierung, Diskriminierung und Verfolgung von Menschen als "Zigeuner / Zigeunerinnen".
Es handelt sich um ein weit verbreitetes und tief verwurzeltes Ressentiment. 

Hier ein paar Beispiele: 

  • Beschimpfung von Menschen als "Zigeuner / Zigeunerinnen"
  • Reproduktion von negativen Stereotypen über ein "fahrendes Volk", dem Eigenschaften wie die Neigung zu Diebstahl oder Bettelei, Wohnungslosigkeit, Leichtsinn, Unverschämtheit und Rachsucht zugeschrieben wird
  • Zuschreibung von Kriminalitätsneigung, fehlender Anpassung und Sozialstaatsmissbrauch
  • Antiziganistische Diskriminierung ist die Verweigerung von Möglichkeiten oder Dienstleistungen für Sinti / Sintizze und Roma / Romnja, die anderen zur Verfügung stehen. 
  • Aufruf, Unterstützung oder Rechtfertigung von Gewalt gegen Sinti / Sintizze und Roma / Romnja

Ist das strafbar?

  • Straftaten sind antiziganistisch motiviert, wenn Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder angenommenen Zugehörigkeit zur Gruppe der Sinti / Sintizze und Roma / Romnja Opfer von Gewalt, Verleumdung oder Verunglimpfung werden.

In Deutschland können insbesondere folgende Rechtsnormen bei Antiziganismus berührt sein:

  • § 111 Strafgesetzbuch: Aufforderung zu Straftaten 
  • § 126 Strafgesetzbuch: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
  • § 130 Strafgesetzbuch: Volksverhetzung
  • § 138 Strafgesetzbuch: Nichtanzeige geplanter Straftaten
  • § 140 Strafgesetzbuch: Belohnung und Billigung von Straftaten
  • § 185 Strafgesetzbuch: Beleidigung
  • § 187 Strafgestezbuch: Verleumdung
  • $ 189 Strafgesetzbuch: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener  
  • § 240 Strafgesetzbuch: Nötigung
  • § 241 Strafgesetzbuch: Bedrohung

Achtung: Die Festlegung über das Vorhandensein einer Straftat oder einer sonstigen Verletzung geltenden Rechts kann nur im Rahmen eines entsprechenden juristischen Verfahrens erfolgen. 

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Was sagt der Duden?
Pluralwort,
Zusammenfassende Bezeichnung für alle Personen, deren Geschlechtsidentität und sexuelles Empfinden keinem ausschließlich heteronormativen Mann-Frau-Konzept entsprechen

Erklärung
Ungleichbehandlung, Grenzüberschreitungen und stereotype Zuweisungen aufgrund der individuellen Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung.
Lesbian.Gay.Bisexual.Transsexual/Transgender.Queer.Intersexual.Pansexual.Omnisexual....: Der Begriff ist offen für alle Menschen, die sich nicht mit der heteronormativen Vorstellung von sexueller Orientierung und Geschlecht identifizieren.
Diskriminierung aufgrund und die Reduktion von Menschen auf ihre geschlechtliche Identität oder sexuelle Orientierung. 
Reproduktion von negativen Stereotypen und Einteilung von individuell und verschiedenen Menschen in vermeintlich homogene Gruppen.
Sexismus, Homophobie, Transphobie

Hier ein paar Beispiele:

  • Ablehnung oder Verächtlichmachung alternativer Beziehungs- oder Familienmodelle als unnatürlich oder komisch 
  • Es gibt immer noch selbst ernannte "Pseudo-Heiler", die LGBTQ+Menschen "heilen" wollen 
  • Menschen werden im gewünschten Geschlecht nicht anerkannt oder akzeptiert oder noch schlimmer hierfür angegriffen  
  • Ablehnung oder Mobbing nach einem Coming-Out
  • unsensibler Sprachgebrauch oder gar die Verwendung von Begriffen als Schimpfwort  

Ist das strafbar?

  • Straftaten sind LGBTQ+ feindlich motiviert, wenn Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder angenommenen geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung Opfer von Gewalt, Verleumdung oder Verunglimpfung werden.

In Deutschland können insbesondere folgende Rechtsnormen bei LGBTQ+ berührt sein:

  • § 111 Strafgesetzbuch: Aufforderung zu Straftaten
  • § 126 Strafgesetzbuch: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
  • § 130 Strafgesetzbuch: Volksverhetzung
  • § 138 Strafgesetzbuch: Nichtanzeige geplanter Straftaten
  • § 140 Strafgesetzbuch: Belohnung und Billigung von Straftaten
  • § 185 Strafgesetzbuch: Beleidigung
  • § 187 Strafgestezbuch: Verleumdung
  • $ 189 Strafgesetzbuch: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
  • § 240 Strafgesetzbuch: Nötigung
  • § 241 Strafgesetzbuch: Bedrohung

Achtung: Die Festlegung über das Vorhandensein einer Straftat oder einer sonstigen Verletzung geltenden Rechts kann nur im Rahmen eines entsprechenden juristischen Verfahrens erfolgen.

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Die rheinland-pfälzische Polizei bietet die Möglichkeit, Hasskommentare direkt online anzuzeigen. In einem strukturierten Prozess werden alle wesentlichen Daten erfragt. Zusätzlich können Dateien, wie beweissichere Screenshots, hochgeladen und gemeinsam mit  der Strafanzeige an die Polizei übermittelt werden.   

Zudem gibt ist bei der Polizei Rheinland-Pfalz die Anprechstelle für lesbische schwule, bisexuelle, transidente und intergeschlechtliche Menschen (AS LSBTI*). Diese steht allen offen und ist insbesondere Ansprechstelle für Menschen, die aufgrund ihrer tatsächlichen, unterstellten oder erwarteten Gechlechtsidentität oder sexuellen Orientierung Opfer von Straftaten wurden sowie für Initiativen und Organisationen, die sich der Aufklärung und Prävention widmen. 

Diana Gläßer
Telefonische Erreichbarkeit: 01522-8853004
E-Mail:  AS.LSBTI(at)polizei.rlp.de

Was sagt der Duden?
Substantiv, feminin 
1. krankhafter Hass von Männern gegenüber Frauen 
2. Frauen entgegengebrachte Verachtung, Geringschätzung, Frauenfeindlichkeit 

Erklärung
Sexismus - Antifeminismus - Misogynie
Soziale Bewegungen oder gesellschaftliche, politische, religiöse und akademische Strömungen, die sich gegen Frauen und Feminismus wenden.
Richtet sich gegen geschlechtliche und sexuelle Vielfalt und Freiheit, gegen Geschlechtergerechtigkeit und Gleichberechtigung, gegen die Auflösung vermeintlich traditioneller Familien(modelle), gegen Erziehung zu einer selbstbestimmten Sexualität und gegen eine diverse Gesellschaft.
Diskriminierung und Vorurteile aufgrund und die Reduktion von Menschen auf ihr weibliches Geschlecht und die damit verbundenen Rollenerwartungen.
Reproduktion von negativen Stereotypen und Einteilung von individuell und verschiedenen Menschen in vermeintlich homogene Gruppen.
auch: Frauenhass, InCel-Bewegung

Hier ein paar Beispiele:

  • Ablehnung oder Verächtlichmachung jeglicher Form der Gleichberechtigungs- und Emanzipationsbemühungen als "Gendergaga" o.Ä.
  • Androhung von Vergewaltigungen und anderen Formen sexueller Gewalt
  • Vermischung antifeministischer, rassistischer und antisemitischer Narrative (z.B. "der große Austausch" durch Frauen, die sich lieber "nicht-deutschen" Männern an den Hals werfen)
  • Reduzierung von Frauen auf Äußerlichkeiten (z.B. "Catcalling") und Missachtung von (Intimitäts-)Grenzen (z.B. "Zier Dich nicht so!")
  • Wertung: "Erfolgreiche Männer machen Karriere aufgrund von Eignung, erfolgreiche Frauen haben sich hochgeschlafen." 
  • Frauen mit Kindern "lassen sich von ihren Männern aushalten", Frauen ohne Kinder sind "gefühlskalte Karrierefrauen"
  • unsensibler Sprachgebrauch oder gar die Verwendung von Begriffen als Schimpfwort ("Du Mädchen!")

Ist das strafbar?

  • Straftaten sind misogyn motiviert, wenn Menschen aufgrund ihres weiblichen Geschlechts sowie damit verbundener Zuschreibungen und Rollenerwartungen Opfer von Gewalt, Verleumdung oder Verunglimpfung werden.

In Deutschland können insbesondere folgende Rechtsnormen bei Misogynie berührt sein:

  • § 111 Strafgesetzbuch: Aufforderung zu Straftaten
  • § 126 Strafgesetzbuch: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
  • § 130 Strafgesetzbuch: Volksverhetzung
  • § 138 Strafgesetzbuch: Nichtanzeige geplanter Straftaten
  • § 140 Strafgesetzbuch: Belohnung und Billigung von Straftaten
  • § 185 Strafgesetzbuch: Beleidigung
  • § 187 Strafgestezbuch: Verleumdung
  • $ 189 Strafgesetzbuch: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
  • § 240 Strafgesetzbuch: Nötigung
  • § 241 Strafgesetzbuch: Bedrohung

Achtung: Die Festlegung über das Vorhandensein einer Straftat oder einer sonstigen Verletzung geltenden Rechts kann nur im Rahmen eines entsprechenden juristischen Verfahrens erfolgen.

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Die rheinland-pfälzische Polizei bietet die Möglichkeit, Hasskommentare direkt online anzuzeigen. In einem strukturierten Prozess werden alle wesentlichen Daten erfragt. Zusätzlich können Dateien, wie beweissichere Screenshots, hochgeladen und gemeinsam mit  der Strafanzeige an die Polizei übermittelt werden.   

Was sagt der Duden?
Substantiv, feminin 
a) an eine soziale Gruppe, eine Kultur o.Ä. gebundenes System von Weltanschauungen, Grundeinstellungen und Wertungen
b) politische Theorien, in der Ideen der Erreichung politischer und wirtschaftlicher Ziele dienen (insbesondere in totalitären Systemen)
c) weltfremde Theorie  

Erklärung 
Formen des politischen und religiösen Extremismus stellen Ideologien der Ungleichwertigkeit dar.
Elemente des Rassismus, Antisemitismus, Nationalismus, Antiziganismus ...
Bewertung der Menschen anhand bestimmter Merkmale sowie Befürwortung von Diskriminierung und Abwertung bestimmter Personengruppen.
Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe (z.B. aufgrund von Nation, Ethnie, Religion) bestimmt den "Wert" eines Menschen.
Reproduktion von negativen Stereotypen und Einteilung von individuell und verschiedenen Menschen in vermeintlich homogene Gruppen. 
Pluralistische Gesellschaftsordnungen werden abgelehnt, der Aufbau einer neuen Staats- oder Gesellschaftsordnung - notfalls mit Gewalt - zumeist angestrebt. 

Hier ein paar Beispiele: 

  • Rechte Demonstrationen gegen eine vermeintliche "Überfremdung"
  • Aufruf zur Gewalt gegen "Ungläubige"
  • Leugnung des Holocausts oder Relativierung der NS-Zeit
  • Demonstrationen im Zusammenhang mit verbotenen ausländischen Parteien
  • Angriffe auf Angehörige der Polizei, Politikerinnen und Politiker oder andere Personengruppen, die als Repräsentierende des "Systems" wahrgenommen werden 
  • "das wird man ja noch sagen dürfen...": Bewusst unsensibler oder provozierender Sprachgebrauch 

Ist das strafbar?

  • Straftaten sind rassistisch motiviert, wenn Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder angenommenen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe Opfer von Gewalt, Verleumdung oder Verunglimpfung werden.

In Deutschland können insbesondere folgende Rechtsnormen bei Rassismus berührt sein:

  • § 111 Strafgesetzbuch: Aufforderung zu Straftaten 
  • § 126 Strafgesetzbuch: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
  • § 130 Strafgesetzbuch: Volksverhetzung
  • § 138 Strafgesetzbuch: Nichtanzeige geplanter Straftaten
  • § 140 Strafgesetzbuch: Belohnung und Billigung von Straftaten
  • § 185 Strafgesetzbuch: Beleidigung
  • § 187 Strafgestezbuch: Verleumdung
  • $ 189 Strafgesetzbuch: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener  
  • § 240 Strafgesetzbuch: Nötigung
  • § 241 Strafgesetzbuch: Bedrohung

Achtung: Die Festlegung über das Vorhandensein einer Straftat oder einer sonstigen Verletzung geltenden Rechts kann nur im Rahmen eines entsprechenden juristischen Verfahrens erfolgen. 

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Substantiv, maskulin
1. (meist ideologischen Charakter tragende, zur Rechtfertigung von Rassendiskriminierung, Kolonialismus o. Ä. entwickelte) Lehre, Theorie, nach der Menschen bzw. Bevölkerungsgruppen mit bestimmten biologischen oder ethnisch-kulturellen Merkmalen anderen von Natur aus über- bzw. unterlegen sein sollen
2. dem Rassismus entsprechende (bewusste oder unbewusste) Einstellung, Denk- und Handlungsweise
3. dem Rassismus entsprechende institutionelle, gesellschaftliche o. ä. Strukturen, durch die Menschen diskriminiert werden und dem Rassismus entsprechende systematische Unterdrückung von Menschen

Erklärung
Rassismus konstruiert die Vorstellung, dass es unterschiedliche „Rassen“ von Menschen gibt, die zudem eine Ordnung oder eine Reihenfolge haben. Rassismus diskriminiert Menschen: Durch ihn werden bestimmte Menschen abgewertet, ausgegrenzt, verletzt und benachteiligt.
Rassismus reproduziert negative Stereotype, beispielsweise geringere Intelligenz, größeres Aggressionspotential oder mangelnden Integrationswille aufgrund der Zugehörigkeit zu einer vermeintlichen "Rasse". 
Rassismus teilt individuell und verschiedene Menschen in vermeintlich homogene Gruppen ein. 
Menschen machen u.a. aufgrund ihrer (zugeschriebenen) Herkunft oder Migrationsgeschichte, ihrer Hautfarbe oder anderen Aspekten ihres Aussehens, ihres Namens oder ihrer Sprache, ihrer Religion oder Kultur Erfahrungen mit Rassismus.
Rassismus verstößt gegen das Grundgesetz: Artikel 3 garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung der Geschlechter und verbietet Diskriminierung oder Bevorzugung aufgrund bestimmter Eigenschaften.
Rassismus geschieht auch unabsichtlich.

Hier ein paar Beispiele

  • Ausschluss von vermeintlich "Nicht-Deutschen" aus Gemeinschaften oder Vereinen 
  • Rassismus auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt sowie im Bildungs- und Kulturbereich, beispielsweise die ausbleibende Einladung zu einem Bewerbunsgespräch einzig aufgrund eines nicht "deutsch" klingenden Namens 
  • der offen und oft gewalttätig ausgelebte  Rassismus von Rechtsextremisten und Nationalsozialisten
  • Alltagsrassismus und unsensibler Sprachgebrauch
  • Verächtlichmachung von Selbstbezeichnungen wie People of Color 

Ist das strafbar?

  • Straftaten sind rassistisch motiviert, wenn Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder angenommenen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe Opfer von Gewalt, Verleumdung oder Verunglimpfung werden.

In Deutschland können insbesondere folgende Rechtsnormen bei Rassismus berührt sein:

  • § 111 Strafgesetzbuch: Aufforderung zu Straftaten 
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  • § 130 Strafgesetzbuch: Volksverhetzung
  • § 138 Strafgesetzbuch: Nichtanzeige geplanter Straftaten
  • § 140 Strafgesetzbuch: Belohnung und Billigung von Straftaten
  • § 185 Strafgesetzbuch: Beleidigung
  • § 187 Strafgestezbuch: Verleumdung
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  • § 240 Strafgesetzbuch: Nötigung
  • § 241 Strafgesetzbuch: Bedrohung

Achtung: Die Festlegung über das Vorhandensein einer Straftat oder einer sonstigen Verletzung geltenden Rechts kann nur im Rahmen eines entsprechenden juristischen Verfahrens erfolgen. 

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Die rheinland-pfälzische Polizei bietet die Möglichkeit, Hasskommentare direkt online anzuzeigen. In einem strukturierten Prozess werden alle wesentlichen Daten erfragt. Zusätzlich können Dateien, wie beweissichere Screenshots, hochgeladen und gemeinsam mit  der Strafanzeige an die Polizei übermittelt werden.