Förderung kriminalpräventiver Projekte
Regional durchgeführte Projekte und Maßnahmen dienen der Kriminalprävention in Rheinland-Pfalz. Sie geben neue Impulse und stellen die Kontinuität und den Bezug zu lokalen Bedürfnissen der kriminalpräventiven Arbeit in unserem Bundesland sicher.
Die Leitstelle Kriminalprävention unterstützt die örtlichen Bestrebungen. Sie gewährt aus Mitteln des Ministeriums des Innern und für Sport auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften zweckgebundene Zuwendungen zur Präventionsarbeit auf landesweiter und kommunaler Ebene.
Förderungsfähige kriminalpräventive Projekte
Für eine Förderung kommen Präventionsprojekte und –maßnahmen in Frage, die unmittelbar oder mittelbar zur Verhinderung oder Verminderung von Kriminalität beitragen. Dazu gehören vor allem Projekte und Maßnahmen, die:
- Anstöße für die Fortentwicklung oder Zusammenarbeit geben und damit zu einer Vernetzung der Strukturen beitragen (Kooperation)
- deren Erfordernis sich aus aktuellen Kriminalitätslagen bzw. örtlichen Entwicklungen ergibt (Aktualität)
- beispielhaft und übertragbar für andere Bereiche sind (Modellcharakter) und versuchen über die Laufzeit hinaus zu Verbesserung zu gelangen (Nachhaltigkeit)
Besondere Priorität haben dabei Projekte und Maßnahmen, die unmittelbar durch die Kommunalen Präventionsgremien vor Ort geplant und umgesetzt werden.
Bei allen Anträgen ist ein angemessener Eigenanteil anzugeben sowie ein sorgfältiger Verwendungsnachweis zu erbringen.
Projektförderung
FAQ
Die Antworten zu häufig gestellen Fragen sind auf der Seite des Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz zu finden.