Der Einzug des neuartigen Virus SARS-CoV-2 (umgangssprachlich „Corona Virus“) und die daraus resultierende epidemisch auftretende Krankheit COVID-19 stellt sämtliche Sparten des gesellschaftlichen Lebens vor eine nie dagewesene Herausforderung. Viele Menschen sind auf Grund der derzeitigen Lage verständlicherweise verunsichert. Kriminelle nutzen die Krisensituation aus, um sich zu bereichern. Ihre Vorgehensweisen dabei sind sehr vielfältig. Dabei passen sie bereits bekannte Betrugsmaschen an die aktuelle Lage an, um schnell an Geld und andere Wertgegenstände zu gelangen.
So melden sich die Täter beispielsweise über Telefon bei den meist älteren Opfern und geben sich als Helfer, Verwandter oder Beauftragter der Gesundheitsbehörde aus. An der Haustür erscheinen dann meist zwei Personen, oft mit Mundschutz kaum erkennbar, ausgestattet mit „Schutzanzügen“ und gelangen so unerkannt in die Wohnung. Das Eingangsszenario ist beliebig zu variieren, Ziel der Täter ist es, in der Wohnung unbemerkt an Bargeld und Wertsachen zu gelangen. Dies gelingt in der Folge durch die Ablenkung des Opfers (Urintest, Speicheltest, Suche nach Dokumenten) durch einen Täter, während der zweite Täter ungehindert die Räumlichkeiten durchsucht. Die Hinweise der Polizei sind einfach und haben sich auch in Zeiten von „Corona“ nicht geändert:
- Lassen Sie niemals Unbekannte in Ihre Wohnung. Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, jemanden unangemeldet einzulassen!
- Legen Sie bei Unbekannten am Telefon den Hörer auf!
- Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie befürchten, Opfer einer Straftat zu werden!
- Im Zweifelsfall wählen Sie den Notruf der Polizei 110.
Für weitere, gesicherte Informationen steht Ihnen die Homepage der Polizei Rheinland-Pfalz www.polizei.rlp.de und die Homepage der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes www.polizei-beratung.de zur Verfügung.
Eine weitere Masche, mit der die Betrüger versuchen, sich zu bereichern, sind sogenannte “Fake-Shops”. Das sind Online-Shops, die Kunden mit angeblich günstigen Angeboten oder anderweitig vergriffenen Artikeln (Medizinprodukte, Desinfektionsmittel, Mundschutzmasken, etc.) locken wollen. Die Fake-Shops sind dabei kaum von einem echten Online-Shop zu unterscheiden. An das „schnelle Geld“ der Kunden gelangen die Täter, indem Sie nur die Möglichkeit der Vorauskasse als Zahlungsmittel anbieten. Die bezahlte Ware wird den Kunden dann allerdings nicht zugestellt oder sie erhalten minderwertige Ware. Manchmal auch etwas ganz anderes als das bestellte Produkt.
Folgende Punkte sind Indizien dafür, dass es sich um einen „Fake-Shop” handelt:
- Die Ware wird ungewöhnlich günstig angeboten.
- Die Ware ist in der Regel nur gegen Vorauskasse erhältlich.
- Das Impressum ist unvollständig oder nicht vorhanden.
- Die - selbst sehr begehrte und schwer zu bekommende - Ware ist immer verfügbar.
- Die Internetseite beinhaltet oft zahlreiche Fehler in der Rechtschreibung und Grammatik.
- Wichtige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) fehlen, sind fehlerhaft, nicht in Deutsch verfasst oder wurden von fremden Seiten kopiert.
- Weitere Bereiche der Internetseite (Unterseiten) sind leer oder mit unsinnigen Fülltexten angereichert.
- Der Name der Domain unterscheidet sich vom echten Hersteller.
- Sie erhalten keine korrekte Bestellbestätigung.
Zu diesem und anderen Themen finden Sie unter der Homepage www.cybersicherheit-rlp.de der Polizei Rheinland-Pfalz weitere Informationen.