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Stipendien für Masterstudiengang "Kriminologie & Kriminalprävention"

Der Landespräventionsrat Rheinland-Pfalz schreibt zum Wintersemester 2024 zwei Stipendien für den berufsbegleitenden Masterstudiengang "Kriminologie und Kriminalprävention" an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) aus. Der berufsbegleitende Master Kriminologie und Kriminalprävention richtet sich an alle, die im Feld der Kriminalprävention arbeiten.

Ziel ist es, mit diesen Stipendien gezielt in zukünftige Fach- und Führungskräfte zu investieren und zur Verbesserung der Qualifizierung in der Kriminalprävention in Rheinland-Pfalz beizutragen. Die Stipendien sollen zudem einen zusätzlichen Anreiz schaffen, sich beruflich weiterzuentwickeln.
Die Studiengebühren für die vier Semester des berufsbegleitenden Fernstudiengangs im Blending Learning Format in Höhe von 7.800 Euro übernimmt die Stiftung Kriminalprävention Rheinland-Pfalz.

Der Masterstudiengang verbindet Kriminologie und Kriminalprävention, Präventionswissenschaft und Präventionspraxis. Er bietet Ihnen:

  • Kriminologische und interdisziplinäre Ausrichtung mit hoher praktischer Relevanz
  • Erwerb wissenschaftlicher Qualifikation, insbesondere für Führungs- und Leitungsaufgaben in Handlungsbereichen der Kriminalprävention
  • Expliziter Weiterbildungsfokus auf die Bedürfnisse einer diversen Zielgruppe von Praktikerinnen und Praktikern im Bereich der Kriminalprävention

Der berufsbegleitende Master Kriminologie und Kriminalprävention richtet sich an alle, die im Feld der Kriminalprävention, z.B. in Präventionsgremien, bei der Polizei, in der Bewährungshilfe, in kommunalen Verwaltungen, in der Sozialen Arbeit, in der Kinder- und Jugendhilfe, der Wirtschaft, in der Kriminalpolitik, in Behörden, Vereinen  oder Verbänden arbeiten. Die Studierenden erwerben im Studiengang wissenschaftliche und praktische Qualifikationen, die ihnen neue berufliche Möglichkeiten eröffnen und die sie auch auf Führungs- und Leitungsaufgaben in Handlungsbereichen der Kriminalitätsbekämpfung und Kriminalprävention vorbereiten. (Für Polizeibeamtinnen und –beamte, die das Studium absolvieren, geht damit keine Zugangsmöglichkeit zum 4. Einstiegsamt Polizei in Rheinland-Pfalz einher und auch sonst kann daraus kein Anspruch auf eine dem 4. Einstiegsamt zugeordnete Stelle abgeleitet werden.)

Die Zugangsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie mindestens ein Jahr Berufserfahrung nach dem ersten Hochschulabschluss. Weitere Informationen finden Sie unter www.hwr-berlin.de/studium/studiengaenge/detail/165-kriminologie-und-kriminalpraevention/.

Achtung : Für die Vergabe der Stipendien ist eine erfolgreiche Bewerbung um einen Studienplatz an der HWR erforderlich.

Interessierte, die in Rheinland-Pfalz im Handlungsfeld der Prävention arbeiten (haupt-, neben oder ehrenamtlich), können sich um eines der o. g. Vollstipendien mit einem Motivationsschreiben (es sollte auf einer DIN A4-Seite folgende Erläuterung beinhalten: Warum Sie den weiterbildenden Masterstudiengang absolvieren möchten; Warum Sie sich für das Stipendium bewerben; Ob Sie Ihr derzeitiger Arbeitgeber dabei unterstützt; Welche Zusatzqualifikationen Sie im Bereich Prävention bereits erworben haben) sowie einem tabellarischen Lebenslauf bewerben.

Fristen: Bewerbungen an der HWR und um ein Stipendium beim Landespräventionsrat sind bis zum 15. Juli 2024 möglich.

Unter dem o. g. Link wird auf einen Online-Infoabend zum Fernstudium am 25. April 2024 hingewiesen.

Bewerbungen um ein Stipendium richten Sie bitte online an: Landespraeventionsrat@mdi.rlp.de 

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