7. Bundeswettbewerb Kommunale Suchtprävention“ zum Thema „Innovative Suchtprävention vor Ort“ ausgeschrieben

Am 22. September 2015 haben die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung den Startschuss zum 7. Bundeswettbewerb „Vorbildliche Strategien zur kommunalen Suchtprävention“ gegeben. Das Thema des diesmaligen Wettbewerbs lautet „Innovative Suchtprävention vor Ort“.

Ziel des Wettbewerbs ist es, innovative Maßnahmen und Projekte zur kommunalen Suchtprävention – auch angesichts neuer Substanzen und Konsumformen – intensiver kennenzulernen und sie bundesweit bekannt zu machen. Es sollen diejenigen Städte, Gemeinden und Landkreise ausgezeichnet werden, die Modellhaftes entwickelt haben, das in seinen Erfolgen übertragbar ist, und die mit ihren neuen Ideen zu suchtpräventiven Aktivitäten ein gutes Beispiel für andere Kommunen geben.Eingeladen zur Teilnahme sind alle deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise. Teilnahmeberechtigt sind außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten.

Als Anreiz zur Wettbewerbsteilnahme steht ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich lobt der GKV-Spitzenverband einen Sonderpreis von 10.000 Euro zum Thema „Mitwirkung von Krankenkassen bei innovativen kommunalen Aktivitäten zur Suchtprävention“ aus.Mit der Betreuung des Wettbewerbs ist das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) beauftragt worden, das für die Laufzeit des Wettbewerbs ein Wettbewerbsbüro eingerichtet hat.

Kontaktdaten zum Wettbewerbsbüro, Informationen zum Wettbewerb sowie die Bewerbungsunterlagen stehen im Internet unter <link http: www.kommunale-suchtpraevention.de _blank external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>www.kommunale-suchtpraevention.de zur Verfügung.

Einsendeschluss für die Wettbewerbsbeiträge ist der 15. Januar 2016. Die Preisverleihung findet im Juni 2016 in Berlin statt.

Teilen

Zurück