Wie sollte ein kriminalpräventiver Rat aufgebaut sein?
Die folgenden 10 Hinweise sollten bei der Gründung, dem Aufbau und der Organisation eines Kriminalpräventiven Rates beachtet werden. Durch deren Berücksichtigung kann ein erfolgreiches Arbeiten des Gremiums ermöglicht werden.
Die Bürgermeister sollten das Steuer der kommunalen Kriminalprävention fest in der Hand halten. Sie sollten selbst die Initiative und den Vorsitz im kommunalen Präventionsrat übernehmen und mit ihrer ganzen Autorität sicherstellen, dass auch die Verwaltung mitwirkt. Aber auch wenn die Initiative zur Einrichtung eines kommunalen Präventionsrates, z.B. aus persönlicher Betroffenheit von einzelnen Bürgern, Sozialarbeitern, Lehrern, Pastoren oder Polizeibeamten ausgehen sollte, muss der Bürgermeister (bzw. Amtsvorsteher, Landrat) persönlich für die Mitarbeit gewonnen werden. Geht die Arbeit eines Präventionsrates an der Verwaltung vorbei oder gar gegen die Verwaltung, ist dieser von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Der kommunale Präventionsrat darf nicht zu staatslastig sein. Gesellschaftliche Einrichtungen und Organisationen sowie engagierte Einzelbürger müssen die Möglichkeit erhalten, sich gleichberechtigt einbringen zu können. Sinnvoll ist es, wenn gesellschaftliche Einrichtungen und Organisationen mit entscheidungsbefugten Vertretern im kommunalen Präventionsrat mitwirken.
Polizei kann viel Fachkompetenz und personelle Unterstützung in die Präventionsarbeit vor Ort einbringen. Sie kann die tatsächliche Kriminalitätsbelastung vor Ort am besten einschätzen und wirksame Präventionsvorschläge unterbreiten. Polizeibeamtinnen und -beamte gehören in jeden Präventionsrat. Polizei kann aber nur ein Motor der kommunalen Kriminalprävention sein.
Die Öffentlichkeit sollte regelmäßig über die Arbeit des Präventionsrates informiert werden (Lokalzeitung, Anzeigenblätter, Faltblätter, Internet, usw.). So schafft man Transparenz und gewinnt Mitstreiter. Bewährt hat sich die unmittelbare Mitwirkung von Journalisten in den kriminalpräventiven Gremien.
Der kommunale Präventionsrat sollte Gelegenheit bekommen, mindestens einmal jährlich in der Gemeindevertretung/ Kreistag über seine Arbeit zu berichten, Das schafft auf politischer Ebene Informiertheit und Achtung, fördert Mitwirkung und führt ggf. zu finanzieller Unterstützung. Es ist außerdem eine besondere Form gesellschaftlicher Kontrolle und demokratischer Legitimation.
Kommunale Präventionsräte sollten nicht über „irgendetwas“ beraten, sondern tatsächlich vor Ort Probleme analysieren und gemeinsame Lösungswege erarbeiten, deren Umsetzung planen, Verantwortlichkeiten und Zeitabläufe festlegen, Unterstützung organisieren sowie Kontrolle ausüben.
Gute Hilfe leisten dabei Statistiken und Analysen der Polizei und/ oder der Kommune. Wenn ein Präventionsrat zur „Laberrunde“ verkommt, liegt das nicht an der Grundidee, sondern an den Umsetzungsfehlern der Akteure.
Auch in einem gesamtgesellschaftlichen (ehrenamtlichen) Gremium wie einem kommunalen Präventionsrat wird die Arbeit durch ein paar verlässliche Grundsätze erleichtert. Dazu gehören u.a. regelmäßige Zusammenkünfte, vorher festgelegte Tagesordnungen, Gleichberechtigung bei Diskussion und Abstimmung, die Protokollierung von Festlegungen, Terminen und Verantwortlichkeiten sowie die Beschlusskontrolle.
Nicht die Anzahl der Beratungen des Kommunalen Präventionsrates bestimmen seine Wirksamkeit, sondern die von ihm gelösten Probleme bzw. angeschobenen Projekte. Besser ist es, ein bis zwei tatsächliche Probleme vor Ort in einem bestimmten Zeitrahmen praktisch zu lösen, als fünf Themen pro Sitzung nach dem Motto „Gut, dass wir darüber gesprochen haben“ zu diskutieren. Qualität ist auch in der Kriminalitätsvorbeugung wichtiger als Quantität.
Kleine und mittelständische Unternehmen können ebenso wie große (auch kommunale) Unternehmen von Straftaten betroffen sein. Sie haben oft aber auch ein großes fachliches und finanzielles Potential, an der Vorbeugung und Verhinderung von Straftaten mitzuwirken. Sie gehören deshalb vor Ort in die kommunalen Präventionsräte und sind als Spender und Sponsoren von Projekten unverzichtbar.
Akteure und Interessenten der gesamtgesellschaftlichen Kriminalitätsvorbeugung vor Ort benötigen für ihre Ideen und Probleme feste und kompetente Ansprechpartner. Erst dies ermöglicht die notwendige Professionalisierung und schafft die für viele kriminalpräventive Projekte unbedingt erforderliche Vertrauensbasis zwischen den Akteuren.
Wenn sich kommunale Präventionsräte ausschließlich mit dem Thema „Jugendkriminalität“ befassen, engen sich selbst zu sehr ein, werden der tatsächlichen Kriminalitätslage selten gerecht, übernehmen die Aufgaben staatlich zuständiger Stellen (Schule, Jugendamt) und kriminalisieren die Jugend insgesamt in unzulässiger Weise. Für kommunale Präventionsräte eröffnet sich vor Ort auch eine Vielzahl anderer wichtiger Themenfelder (Seniorensicherheit, Opferschutz, Häusliche Gewalt etc.).