Von Beginn an gab es Skeptiker und Grundsatzkritiker zur Idee einer gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention vor Ort. Von unzureichender demokratischer Legitimation, begrenzten Durchsetzungsmöglichkeiten, fehlendem Rechtsstatus, „Laberrunden“ und mangelnder Professionalität der kommunalen Präventionsräte war und ist immer wieder die Rede.
Nicht selten verbergen sich hinter solchen Argumenten Unkenntnis, Scheu vor dem Neuen, Sorge der Verwaltungen vor nicht-staatlicher Konkurrenz oder Kontrolle, manchmal aber auch einfach Misstrauen in das bürgerliche Engagement allgemein.
Die Erkenntnisse und zahlreichen Erfahrungen kommunaler Präventionsräte sind dadurch aber weder theoretisch noch praktisch widerlegt worden. Wenn Kriminalitätsvorbeugung vor Ort langfristig erfolgreich sein soll, muss sie gesamtgesellschaftlich angelegt sein und über eine entsprechende Gremienstruktur, beispielsweise in Form von kommunalen Präventionsräten, verfügen.
Folgende Argumente sollen helfen, in den Gemeinden, Ämtern, Städten und Landkreisen für die Einrichtung, den Erhalt oder den Ausbau eines kriminalpräventiven Gremiums zu werben, Fehler zu vermeiden, Skeptiker zu überzeugen und Kritiker zu gewinnen.
Gute Gemeindevertreter und –verwaltungen richten ihre Tätigkeit in erster Linie am Wohl ihrer Bürgerinnen und Bürger aus. Die tatsächliche Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl sind dafür wesentliche Gradmesser. Kommunale Präventionsräte sind dabei als „Seismographen“ gut geeignet.
Kriminalität wird zuerst unmittelbar vor Ort wahrgenommen. Hier entstehen die meisten Ursachen für die Kriminalität und werden am deutlichsten sichtbar. In den Kommunen kann Kriminalität deshalb auch am wirkungsvollsten analysiert und beeinflusst werden. Die entsprechenden Zielgruppen und Akteure sind zudem ohne Informations- und Zeitverlust direkt ansprechbar.
Die Verhinderung und Verfolgung von Straftaten durch den Staat ist sehr stark täterorientiert. Die besondere Situation von Kriminalitätsopfern, die Opferberatung und –betreuung bis hin zu deren eigenen Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Kriminalitätsvorbeugung, erfordert vor Ort einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Kommunale Präventionsräte bieten dafür die geeignete Plattform.
Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit als gesetzlich festgeschriebene Aufgabe der Kommunen (Gefahrenabwehr) erfordert Öffentlichkeit und eine möglichst breit angelegte Mitwirkung. Die Bürger haben einen Anspruch darauf, umfassend informiert und einbezogen zu werden. Kommunale Präventionsräte haben sich dafür als hilfreiche Gremien erwiesen.
Die aktive Einbindung engagierter Bürger in möglichst viele öffentliche Belange ist ein Grundsatz der Demokratie. Was den Bürger unmittelbar betrifft (Kriminalität), sollte von ihm auch unmittelbar beeinflusst werden können (Kriminalitätsvorbeugung). Wer Bürgerengagement möchte, muss dafür aber auch die notwendigen direkten Mitwirkungsmöglichkeiten schaffen. Gesellschaftliche Organisationen und Einrichtungen sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger können dies in gut organisierten Kommunalen Präventionsräten nutzen.
Mit einem gut organisierten und effektiv arbeitenden kommunalen Präventionsrat steht den Bürgermeistern ein gesamtgesellschaftliches Gremium zur Seite, das bei aktuellen Erfordernissen (z.B. besondere Kriminalitätslagen), die zu öffentlichen Diskussionen und Beunruhigungen führen können, unmittelbar beratend und handelnd einberufen werden kann. Verwaltungshandeln gewinnt durch einen kommunalen Präventionsrat ein Stück zusätzliche Flexibilität.
Gesamtgesellschaftliche Kriminalitätsvorbeugung ist langfristig viel kostengünstiger als staatliche Kriminalitätsnachsorge (z.B. Schadensregulierung, Opferbetreuung, Straffälligenhilfe). Kommunale Präventionsräte und ggf. von ihnen gegründete Fördervereine können zudem über die Einwerbung von Fördermitteln, Spenden und Sponsorings die Kosten kriminalpräventiver Projekte für die Kommune spürbar senken und sie so entlasten.
Staatliche und nicht-staatliche Projekte, die zur Verhinderung von Kriminalität beitragen sollen, versprechen langfristig nur dann Erfolg, wenn sie inhaltlich miteinander abgestimmt sind. Sie dürfen nicht gegeneinander gerichtet sein. Ein kommunaler Präventionsrat kann dafür die erforderliche Koordinationsebene sein.
In einer Kommune gibt es in der Regel eine Vielzahl von Akteuren, die sich neben den staatlich zuständigen Stellen unmittelbar oder mittelbar mit der Kriminalitätsvorbeugung befassen. Ihre Tätigkeit wird durch einen regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch sowie durch gegenseitige Unterstützung befördert. Diese wichtige Vernetzungsaufgabe kann ein kommunaler Präventionsrat erfüllen.
Um der kommunalen Kriminalprävention den notwendigen gesetzlichen Rahmen zu geben, ist seit März 2004 in § 1 Abs. 9 Polizeiordnungsgesetz die Einrichtung eines kriminalpräventiven Gremiums als „Kann-Vorschrift“ geregelt.
Dort heißt es: „Alle Träger öffentlicher Aufgaben sollen im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Vermeidung strafbarer Verhaltensweisen (Kriminalprävention) beitragen und zusammenwirken. Die allgemeinen Ordnungsbehörden können kriminalpräventive Gremien unter Beteiligung der Polizei einrichten.“