Warum einen Kriminalpräventiven Rat gründen?

Von Beginn an gab es Skeptiker und Grundsatzkritiker zur Idee einer gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention vor Ort. Von unzureichender demokratischer Legitimation, begrenzten Durchsetzungsmöglichkeiten, fehlendem Rechtsstatus, „Laberrunden“ und mangelnder Professionalität der kommunalen Präventionsräte war und ist immer wieder die Rede.

Nicht selten verbergen sich hinter solchen Argumenten Unkenntnis, Scheu vor dem Neuen, Sorge der Verwaltungen vor nicht-staatlicher Konkurrenz oder Kontrolle, manchmal aber auch einfach Misstrauen in das bürgerliche Engagement allgemein.

Die Erkenntnisse und zahlreichen Erfahrungen kommunaler Präventionsräte sind dadurch aber weder theoretisch noch praktisch widerlegt worden. Wenn Kriminalitätsvorbeugung vor Ort langfristig erfolgreich sein soll, muss sie gesamtgesellschaftlich angelegt sein und über eine entsprechende Gremienstruktur, beispielsweise in Form von kommunalen Präventionsräten, verfügen.

Folgende Argumente sollen helfen, in den Gemeinden, Ämtern, Städten und Landkreisen für die Einrichtung, den Erhalt oder den Ausbau eines kriminalpräventiven Gremiums zu werben, Fehler zu vermeiden, Skeptiker zu überzeugen und Kritiker zu gewinnen.