Kriminalpräventive Gremien
Die persönliche Sicherheit, der Schutz vor Kriminalität und Gewalt gehören zu den Grundbedürfnissen der Menschen. Oft werden diese Bedürfnisse von anderen Sorgen und Nöten, wie der Gesundheit oder der sozialen Sicherheit, verdrängt. Spätestens jedoch, wenn man selbst oder ein nahe stehender Mensch von Straftaten betroffen ist, wird deutlich, wie wichtig gerade dieser Bereich für das persönliche Wohlbefinden ist.
Seit den 1990er Jahren hat sich fast überall in Deutschland die Erkenntnis durchgesetzt, dass es für die Verhinderung und Eindämmung von Kriminalität nicht ausreicht, wenn staatliche Behörden – jede für sich - ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen und Bürgerinnen und Bürger vorsichtig durchs Leben gehen. Dem Beispiel anderer europäischer Länder folgend, gründeten sich deshalb Anfang der 1990er Jahre vielerorts kriminalpräventive Räte.
Die Grundidee war überall gleich: All jene Personen und Einrichtungen, die aufgrund ihrer Profession, eigener Betroffenheit oder ihres oft (ehrenamtlichen) Engagements ein besonderes Interesse und besondere Möglichkeiten haben, um an der Verhinderung von Straftaten mitzuwirken, sollte organisatorisch dazu auch die Gelegenheit gegeben werden.