Empörend verstörend und dabei meist illegal...
Markus surft in Facebook und schaut sich verschiedene Gruppen an, in denen regional Sachen zum Kaufen, Tauschen oder Leihen angeboten werden. Unter den tausenden Angeboten findet er auch mehrere Gegenstände auf denen Hakenkreuze, Doppel-Sig-Runen sowie weitere Embleme und Symbole des Dritten Reiches zu finden sind.
Markus ist verunsichert und weiß nicht so recht, wie er mit seinen "Funden" umgehen soll. Neugierig klickt er auf das Profil eines Anbieters und erschrickt beim Durchlesen der Inhalte auf dessen Chronik. Abwertende Äußerungen über Ausländer, Geflüchtete und deren Religion sowie Aufrufe zur und drastische Darstellungen von Gewalt sind dort massig zu finden. Verstört klickt Max diese verbotenen Inhalte weg.
Damit Ihrem Kind solche schockierenden Inhalte erspart bleiben, rät Ihnen Ihre rheinland-pfälzische Polizei:
- Prävention durch Information: Erklären Sie Ihrem Kind, dass es Inhalte im Netz gibt, die jugendgefährdend und verboten sind. Vereinbaren Sie bei versehentlichen Aufrufen solcher Seiten, dass diese direkt weggeklickt oder Sie als Eltern darauf aufmerksam gemacht werden.
- Prävention durch spannende Alternativen: Suchen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind nach geeigneten Webangeboten. Altersgemäße Hilfestellungen für die richtige Nutzung des Internets sollten ebenfalls in Ihrem Repertoire sein. Angenehmer Nebeneffekt: Sie bleiben informiert, was Ihr Kind digital bewegt.
- Prävention durch Regeln: Vereinbaren Sie mit Ihren Kindern Sicherheitsregeln für die Nutzung des Internets. Wichtig: Erklären Sie, warum die Einhaltung dieser keinen Verhandlungsspielraum lässt.
- Prävention durch Meldung "schwarzer Schafe": Sichern Sie Beweise für jugendgefährdende und strafbare Inhalte im Netz (z.B. durch Screenshots) und wenden Sie sich damit an die Seitenbetreiber, Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle oder an die Meldestellen von Jugendschutz.net oder die Internetbeschwerdestelle.
Wichtiger Hinweis im Fall von Kinderpornografie im Internet:
In diesem Fall dürfen Sie nicht nach einschlägigen Seite suchen und diese sichern, da Sie sich dadurch strafbar machen. Wenn Sie oder Ihr Kind zufällig einen solchen Inhalt entdecken, wenden Sie sich direkt an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle.