Wenn Worte zu Waffen werden ...
Ulli möchte sich in sozialen Netzwerken über die neuesten Aktivitäten seiner Freunde informieren. In Facebook sieht er zufällig, wie über eine neue Unterkunft für Geflüchtete in seiner Nähe berichtet wird. Darunter finden sich zahlreiche Kommentare, die ihn schockieren. Mehrere Nutzer schreiben so beispielsweise, dass man doch Auschwitz wieder aufmachen könne, damit die Geflüchteten eine "Dusche" hätten. Der Bezug zum Holocaust ist mehr als eindeutig.
Ulli ist angeekelt von dem, was er liest und fragt sich, ob die Äußerungen eine strafrechtliche Relevanz haben. Sein Freund Karl erklärt ihm, dass die Forderungen solcher Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen Personen und Personengruppen als Hate Speech (deutsch: Hassrede) bezeichnet werden und zumindest den Anfangsverdacht einer Volksverhetzung erfüllen. Sie sollten deshalb der Polizei gemeldet werden.
Ihre rheinland-pfälzische Polizei erklärt Ihnen, wie Sie bei einem Fall von Hate Speech richtig handeln:
- Wichtig: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum! Nicht alles, was gepostet wird, ist durch die Meinungsfreiheit geschützt.
- Bei Verdacht auf strafrechtliche Relevanz: Sichern Sie Beweise (beispielsweise durch Screenshots) und wenden Sie sich für eine Bewertung und Anzeige an Ihre nächstgelegene Polizeidienststelle.
- Es liegt keine strafrechtliche Relevanz vor: Melden Sie die Kommentatoren dem zuständigen Seitenbetreiber oder an die Meldestellen von jugendschutz.net oder der Internetbeschwerdestelle.
- Sie wollen gegen Stammtischparolen und Hetze argumentieren: Seien Sie sich möglicher Konsequenzen in Form von Beschimpfungen und Beleidigungen bewusst. Stellen Sie sicher, dass keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind. Angebote des No Hate Speech Movements und der Bundeszentrale für Politische Bildung helfen beim kreativen Kontern.