Bitcoin, Ethereum, Ripple? Endlich Durchblick im Krypto-Dschungel
Kennen Sie schon die Welt der virtuellen Zahlungsmittel besser geläufig als Kryptowährungen? Haben Sie schon viel darüber gehört, wissen aber irgendwie nicht so richtig, was das ist? Möchten Sie endlich mitreden können? Falls dies der Fall ist, können wir Ihnen weiterhelfen. Ihre rheinland-pfälzische Polizei hat die wichtigsten Fakten zum Thema Kryptowährungen zusammengetragen.
Was sind Kryptowährungen?
Bei dieser Form der Zahlungsmittel handelt es sich um dezentral verwaltete Rechnungseinheiten, welche zur Absicherung auf kryptografische Eigenschaften (asymmetrisches Verschlüsselungsverfahren, digitale Signaturen) setzen und bei denen unterschiedliche Hash-Algorithmen zum Einsatz kommen. Vereinfacht gesprochen: Es handelt sich eigentlich nur um Einträge in einer Datenbank. Kryptowährungen sind somit körperlos. Eine Entsprechung im Sinne von Münzen, Scheinen oder (Gold-)Barren ist also nicht vorhanden.
Im Regelfall gibt es:
- eine dezentral geführte Datenbank, wie beispielsweise die sogenannte "Blockchain" (deutsch: Blockkette), die je nach Währung oder Background der Währung mehr oder weniger öffentlich einsehbare Daten zu den Teilnehmern des Netzwerkes und deren Transaktionen zulässt
- keine zentrale Instanz, wie beispielsweise ein Kreditinstitut, die Auskunft erteilen kann beziehungsweise für die Währung oder den Zahlungsverkehr mit dieser zuständig ist
- keine Wertbindung an eine Fiat-Währung oder ein normal gehandeltes Gut wie beispielsweise eine Bindung an den Goldpreis
- eine Festlegung des Preises über Angebot und Nachfrage auf entsprechenden Handelsplätzen (sogenannten Exchanges)
- eine Vielzahl von Clients (deutsch: Kunden), die einem Nutzer bei der Verwaltung seiner Adressen und damit seines Guthabens hilft
Guthaben werden in sogenannten "Wallets" (deutsch: Brieftaschen / Geldbörsen) verwaltet. Ein Wallet ist die Sammlung von - vereinfacht - Zugangsdaten zu den einzelnen "Unterkonten", die der entsprechende Nutzer berechtigt nutzen kann.
Worauf muss man bei der Nutzung und dem Handel mit Kryptowährungen achten?
- Behandeln Sie Kryptowährungen sowie die entsprechenden Zugangsdaten wie Guthaben auf Ihrem Bankkonto.
- Verwahren Sie Ihre Zugangsdaten (beispielsweise Passwörter und Wallets) sicher und vor dem Zugriff anderer geschützt auf. Sichern Sie diese wenn möglich NICHT permanent auf Ihrem direkt oder indirekt mit dem Internet verbundenen Rechner. Im Ernstfall, einer Infektion mit Schadsoftware, reduziert dies die Wahrscheinlichkeit, dass Wallet oder Schlüssel ausgeleitet werden können.
- Achten Sie beim Download vermeintlicher Walletsoftware auf die Quelle von der Sie diese herunterladen. Beschränken Sie sich hierbei unbedingt auf offizielle Clients, da es eine Vielzahl von mit Schadsoftware infizierten Clients gibt.
- Verzichten Sie wenn möglich auf die Nutzung von sogenannten "Online Seed Generatoren". Es handelt sich hierbei um webbasierte Programme, die Schlüssel generieren. Gängige Programme zur Verwaltung von Kryptowährungen verfügen im Regelfall über die hierfür benötigte Funktionalität. Sollte dies nicht angeboten werden, wird auf der Webpräsenz für die entsprechende Währung mit Sicherheit auf einen zu nutzenden lokalen und damit sicheren Weg zur Generierung entsprechender Schlüssel verwiesen. Erscheint Ihnen der dort geschilderte Weg zu kompliziert, verzichten Sie im Zweifelsfall auf die Nutzung der entsprechenden Währung.
- Geben Sie die entsprechenden "Private Keys" (Zugangsdaten) niemals gegenüber Dritten an.
- Akzeptieren sie keine "Private Keys" von einer unbekannten Stelle.
Welches Ziel verfolgen potentielle Täter im Zusammenhang mit Kryptowährungen?
Kryptowährungen sind schwer nachzuverfolgen, weltweit einsetzbar und damit inzwischen präferiertes Zahlungsmittel für entsprechende Täter und Tätergruppen. Die Gewinnsteigerungen, die einige Währungen erfahren haben, bringen "normale" Bürger dazu, unverhältnismäßig hohe Risiken - bis hin zum Totalverlust - einzugehen. Dies geschieht zudem oftmals ohne dass auch nur ein Grundlagenwissen über die entsprechende Währung vorliegt. Diese enorme Risikobereitschaft eröffnet dem potentiellen Täterkreis die Möglichkeit, sämtliche gängigen Betrugsdelikte auch im Bereich der Kryptowährungen umzusetzen.
Hinweis:
Kryptowährungen, die einmal überwiesen worden sind, können nicht gegen den Willen oder ohne Mithilfe des neuen Gewahrsamsinhabers zurückgebucht werden. Dies ist auch nicht mittels richterlichen Beschluss möglich. Sofern man fälschlicherweise Kryptowährung an eine Adresse überwiesen hat, zu welcher niemand einen gültigen Schlüssel nachweisen kann, besteht ebenfalls keine Möglichkeit mehr, an diese zu gelangen.