Empörend und verstörend und dabei meist noch illegal...
Markus surft in Facebook und schaut sich verschiedene Gruppen an, in denen regional Sachen zum Kaufen, Tauschen oder Leihen angeboten werden. Unter den tausenden Angeboten findet er auch mehrere Gegenstände auf denen Hakenkreuze, Doppel-Sig-Runen sowie weitere Embleme und Symbole des Dritten Reiches zu finden sind.
Markus ist verunsichert und weiß nicht so recht, wie er mit seinen "Funden" umgehen soll. Neugierig klickt er auf das Profil eines Anbieters und erschrickt beim Durchlesen der Inhalte auf dessen Chronik. Abwertende Äußerungen über Ausländer, Geflüchtete und deren Religion sowie Aufrufe zur und drastische Darstellungen von Gewalt sind dort massig zu finden. Verstört klickt Max diese verbotenen Inhalte weg.
Was sind verbotene Inhalte im Internet?
Das deutsche Recht bestraft Personen die bestimmte Sachen oder Inhalte anbieten, veröffentlichen oder verfügbar machen. Dafür kann es mehrere Gründe geben, beispielsweise dass diese einen jugendgefährdenden Charakter (gewaltverherrlichend, pornografisch usw.) haben oder extremistische Tendenzen aufweisen. Daher gelten als verbotene Inhalte solche, die
- gegen Minderheiten hetzen, zum Hass gegen sie aufstacheln oder zu Gewalt gegen diese Minderheiten auffordern,
- Kennzeichen und Symbole verfassungswidriger Organisationen enthalten / verwenden,
- den Holocaust leugnen oder das Nazi-Regime verherrlichen,
- den Staat, seine Symbole oder seine Verfassungsorgane verunglimpfen sowie
- öffentlich zu rechtswidrigen Taten auffordern oder diese androhen.
Exkurs: Gefahr durch salafistische und jihadistische Inhalte
In den vergangenen Jahren entstanden eine Reihe salafistischer und jihadistischer Organisationen, deren Sympathisanten und Mitglieder in Teilen auch in Deutschland leben. Die Mehrheit dieser Mitglieder verwenden Kennzeichen und Symbole ihrer Organisationen, um sie im Internet bekannt zu machen und dadurch weitere Mitglieder zu gewinnen.
Salafistische und jihadistische Organisationen richten sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. Aus diesem Grund hat das Bundesinnenministerium diese Organisationen (z.B. Islamischer Staat, Die Wahre Religion) und das Verwenden ihrer Kennzeichen und Symbole öffentlich, in einer Versammlung oder in Schrift, Ton- oder Bildträger, Abbildungen oder Darstellung verboten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt auf seiner Webseite eine Übersicht über die Verbotsmaßnahmen des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gegen islamistische Organisationen.
Rechtliche Hinweise
Verbotene Inhalte können mehrere Strafvorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllen:
- § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
- § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- § 111 Öffentliches Auffordern zu Straftaten
- § 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
- § 130 Volksverhetzung
Wichtig: Diese Aufzählung ist nicht abschließend und die Inhalte müssen im Einzelfall geprüft werden!