Wenn Worte zu Waffen werden ...
Ulli möchte sich in sozialen Netzwerken über die neuesten Aktivitäten seiner Freunde informieren. Bei Facebook sieht er zufällig, wie über eine neue Unterkunft für Geflüchtete in seiner Nähe berichtet wird. Darunter finden sich zahlreiche Kommentare, die ihn schockieren. Mehrere Nutzer schreiben so beispielsweise, dass man doch Auschwitz wieder aufmachen könne, damit die Geflüchteten eine "Dusche" hätten. Der Bezug zum Holocaust ist mehr als eindeutig.
Ulli ist angeekelt von dem, was er liest und fragt sich, ob die Äußerungen eine strafrechtliche Relevanz haben. Sein Freund Karl erklärt ihm, dass die Forderungen solcher Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen Personen(-gruppen) zumindest den Anfangsverdacht einer Volksverhetzung erfüllen und somit der Polizei gemeldet werden sollten.
Was ist Hate Speech?
Unter Hassrede (englisch: Hate Speech) versteht man im Allgemeinen die Herabwürdigung und Abwertung von bestimmten Personen(-gruppen) im Internet oder in sozialen Netzwerken durch beispielsweise:
- antisemitische,
- rassistische,
- sexistische,
- islamfeindliche,
- antiziganistische,
- homo- beziehungsweise transphobe oder
- ideologisch
geprägte Kommentare. Dennoch sind nicht alle der sogenannten "Hasspostings" strafbar.
Eine Sicherung der fraglichen Kommentare oder Beiträge sowie der dazu gehörigen Profile wird dennoch empfohlen, da diese für eine strafrechtliche Bewertung benötigt werden. Die Sicherung kann über Screenshots und das Notieren der dazugehörigen Kopfzeile erfolgen. Mit dem Material können Sie dann zur Polizeidienststelle in Ihrer Nähe gehen und die Äußerungen zur Anzeige bringen.