Falsche Freunde mit gefährlichen Absichten
Jederzeit und immer neue Bekannte mit ähnlichen Interessen zu finden und schnell ins Gespräch zu kommen, ist reizvoll. Leider geraten dabei Misstrauen und Hemmschwellen gegenüber vermeintlichen neuen Freunden oftmals in den Hintergrund. Doch was ist, wenn der Chat- oder Online-Gaming-Partner Ihres Kindes nicht der ist, für den er sich ausgibt? Wenn der andere nicht den Austausch der neuesten Fußballergebnisse, sondern die Anbahnung eines sexuellen Kontakts im Internet zum Ziel hat?
Was ist Cybergrooming?
Darunter versteht man die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen (überwiegend Kindern) über das Internet. Die Täter suchen von Minderjährigen genutzte "virtuelle" Welten auf. Dabei kann es sich beispielsweise um Soziale Netzwerke, Online-Games oder Spiele-Apps handeln. Grundsätzlich können alle Plattformen, auf denen es eine Chatfunktion gibt, zur Kontaktaufnahme genutzt werden. Die Täter geben sich gegenüber den Minderjährigen als gleichaltrig aus, um so deren Vertrauen zu gewinnen. Im weiteren Verlauf verfolgen die Täter das Ziel, sexuell geprägte Aufnahmen (beispielsweise Fotos oder Videos) der minderjährigen Opfer zu erlangen und/oder eine eindeutige Kommunikation mit sexuellem Inhalt zu führen. Regelmäßig werden durch den Täter Fotos von anderen Opfern übersendet, um die Hemmschwelle der aktuellen Chatpartnerin oder des aktuellen Chatpartners zu senken. Hat das Opfer erst einmal ein Foto übersendet, wird es mit der angedrohten Veröffentlichung um weitere Bilder oder Videos erpresst. In seltenen Fällen versuchen die Täter darüber hinaus die minderjährigen Opfer zu einem persönlichen Treffen zu überreden, um einen realen sexuellen Missbrauch zu begehen.
Die Opfer schämen sich im Nachgang oft für die Übersendung von Bildern und Videos und vertrauen sich niemandem an. Dadurch sind die Dunkelziffern in diesem Deliktsfeld sehr hoch. Ein aktives und regelmäßiges Nachfragen durch Vertrauenspersonen, wie den Eltern oder Freunden, ist deshalb von immenser Bedeutung.
Rechtlicher Hinweis
Bei Cybergrooming handelt es sich um eine Straftat! Wir raten Ihnen deshalb, eine entsprechende Anzeige bei Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten. Mit der im Januar 2015 in Kraft getretenen Änderung des Sexualstrafrechts hat der Gesetzgeber einen eigenen Straftatbestand für die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Kindern im Internet geschaffen. Je nach Fallkonstellation kann das Strafmaß bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug betragen. Fälle, in denen es sich bei den Opfern nicht um Kinder handelt, stellen ebenfalls eine Straftat dar.