Mein Kind ist im Netz auf schockierende Bilder gestoßen, was kann ich tun?
Zunächst ruhig durchatmen, Sie sind nicht allein! Ihre rheinland-pfälzische Polizei ist für Sie da und gibt Ihnen Tipps, wie Sie sich beim Auffinden solcher verbotener Inhalte verhalten können.
Rechtliche Hinweise
Verbotene Inhalte können mehrere Strafvorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllen:
- § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
- § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- § 111 Öffentliches Auffordern zu Straftaten
- § 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
- § 130 Volksverhetzung
Wichtig: Diese Aufzählung ist nicht abschließend und die Inhalte müssen im Einzelfall geprüft werden!
Verhaltenshinweise
- Sichern Sie entsprechende Inhalte (beispielsweise durch Screenshots) und wenden Sie sich damit an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle.
- Die Polizei steht Ihnen auch dann beratend zur Seite, wenn Sie nicht genau wissen, ob es sich in Ihrem Fall tatsächlich um einen verbotenen Inhalt handelt.
- Melden Sie verbotene Inhalte auch den Seitenbetreibern oder den Meldestellen von Jugendschutz.net oder der Internetbeschwerdestelle.
- Ihr Kind hat sich Ihnen anvertraut? Feingefühl und Verständnis sind nun geboten. Thematisieren Sie das Gesehene und überlegen Sie gemeinsam, wie zukünftig solche "falschen" Klicks verhindert werden können.