In meinem Namen wurden Waren gekauft und Freundschaftseinladungen verschickt...
Ein böser Verdacht drängt sich auf: Wurden Sie möglicherweise Opfer eines Identitätsdiebstahls? Und wenn ja, was können Sie nun tun?
Zunächst ruhig durchatmen, Sie sind nicht allein! Ihre rheinland-pfälzische Polizei hat die passende Antwort für Sie.
Rechtlicher Hinweis
Der Identitätsdiebstahl an sich stellt keine eigene Straftat dar.
Es werden jedoch je nach Fallart Straftaten, wie beispielsweise das Abfangen von Daten, das Ausspähen von Daten, die Fälschung beweiserheblicher Daten und der Computerbetrug, erfüllt.
Wir raten Ihnen bei Vorliegen des Verdachts eines Identitätsdiebstahls umgehend zu reagieren und eine Anzeige bei Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten.
Woran Sie bei der Anzeigenerstattung denken sollten:
- Machen Sie genaue Angaben zur Tat, Tatzeit, Feststellungszeit, zum Schaden und zur Vorgehensweise der Täter beziehungsweise der Tatverdächtigen (verwendete Methode zum Ausspähen Ihrer digitalen Daten).
- Machen Sie Angaben zu bereits von Ihnen eingeleiteten Maßnahmen.
- Fertigen Sie Screenshots von besuchten Internetseiten an und notieren Sie sich die Adressen von gefälschten Webseiten (sofern vorhanden).
- Sichern Sie alle elektronisch vorliegenden Unterlagen auf CD oder USB-Stick und übergeben Sie diese an die Polizei.
- Stellen Sie gegebenfalls vorliegende schriftliche Unterlagen in Papierform ebenfalls der Polizei zur Verfügung.
- Machen Sie Angaben zu Ihrem PC-Betriebssystem und der genutzten Antiviren-Software.
- Bitte beachten Sie: Gegebenenfalls wird Ihr Rechner oder Smartphone zur Identifizierung der darauf befindlichen Schadsoftware benötigt.