Sie sind auf volksverhetzende Kommentare gestoßen und wissen nicht, wie Sie reagieren sollen?
Atmen Sie zunächst tief durch. Sie sind nicht allein, Ihre rheinland-pfälzische Polizei ist für Sie da und gibt Ihnen Hinweise, was Sie unternehmen können, wenn Sie im Internet Zeuge von Hassrede werden.
Bei einem Fall von Hate Speech können verschiedene Straftatbestände wie beispielsweise
- Volksverhetzung § 130 StGB
- Beleidigung § 185 StGB
- Verleumdung § 187 StGB
- Nötigung § 240 StGB
- Bedrohung § 241 StGB
- Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB
erfüllt sein.
Wichtig: Diese Aufzählung ist nicht abschließend und die Inhalte müssen im Einzelfall geprüft werden!
Wie verhalte ich mich richtig?
- Wichtig: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum! Nicht alles was gepostet wird, ist durch die Meinungsfreiheit geschützt.
- Bei Verdacht auf strafrechtliche Relevanz: Sichern Sie Beweise (beispielsweise durch Screenshots) und wenden Sie sich für eine Bewertung und Anzeige an Ihre nächstgelegene Polizeidienststelle.
- Es liegt keine strafrechtliche Relevanz vor: Melden Sie die Kommentatoren dem zuständigen Seitenbetreiber oder an die Meldestellen von Jugendschutz.net oder die Internetbeschwerdestelle.
- Sie wollen gegen Stammtischparolen und Hetze argumentieren: Seien Sie sich möglicher Konsequenzen in Form von Beschimpfungen und Beleidigungen bewusst. Stellen Sie sicher, dass keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind. Angebote des No Hate Speech Movements und der Bundeszentrale für Politische Bildung helfen beim kreativen Kontern.