Ein Fremder hat von meinem Kind anzügliche Bilder in einem Chat gefordert, was kann ich tun?
Ihr Kind hat sich Ihnen anvertraut, dass es im Internet belästigt wurde? Nachrichten mit anstößigem Inhalt finden sich im Chatverlauf? Möglicherweise liegt hier ein Fall von Cybergrooming vor.
Ihre rheinland-pfälzische Polizei ist für Sie da und gibt Hinweise, wie Sie sich nun verhalten sollten.
Rechtlicher Hinweis
Bei Cybergrooming handelt es sich um eine Straftat! Wir raten Ihnen eine entsprechende Anzeige bei Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten. Mit der im Januar 2015 in Kraft getretenen Änderung des Sexualstrafrechts hat der Gesetzgeber einen eigenen Straftatbestand für die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Kindern im Internet geschaffen.
Je nach Fallkonstellation kann das Strafmaß bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug betragen. Fälle, in denen es sich bei den Opfern nicht um Kinder handelt, stellen ebenfalls eine Straftat (Erpressung und/oder Nötigung) dar.
- Wichtig ist nun, dass Beweise gesichert werden. Fertigen Sie Screenshots der Online-Gespräche an oder speichern Sie die Browser-Historie. Nur mit den entsprechenden belastenden Daten kann ein möglicher Täter später gefunden und zur Verantwortung gezogen werden.
- Viele Online-Portale bieten zudem die Möglichkeit, Nutzer zu melden und gegebenenfalls sperren zu lassen. Machen Sie hiervon Gebrauch und helfen Sie somit nicht nur Ihr eigenes Kind, sondern auch andere kleine Forengäste zu schützen.
- Ihr Kind hat sich Ihnen anvertraut oder Sie haben durch Zufall oder über Dritte von dem Vorfall erfahren? Feingefühl und Verständnis sind nun geboten. Thematisieren Sie das Erlebte und überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, wie zukünftig solche Vorfälle verhindert werden können.
- Hilfe können auch professionelle Angebote beispielsweise des polizeilichen Opferschutzes oder des Weissen Rings bieten. Scheuen Sie sich nicht, diese Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Die geschulten Damen und Herren haben viel Erfahrung und Kompetenz im Umgang mit solchen Fällen.