Hilfe, aus dem kostenlosen Routenplaner ist plötzlich ein Jahresabo geworden, was nun?
Die gratis Wegbeschreibung ins Urlaubsdomizil entpuppt sich im Nachhinein als teure Angelegenheit? In Ihrem Postfach finden Sie die Rechnung für ein angeblich abgeschlossenes Jahresabo? Und Sie wissen gar nicht, wie das passieren konnte? Dann sind Sie möglicherweise in eine Abofalle getappt.
Nun heißt es erst einmal tief durchatmen. Ihre rheinland-pfälzische Polizei ist für Sie da und sagt Ihnen, was Sie tun können und was Sie beachten sollten.
1. Pflichten des Abo-Anbieters:
Anbieter müssen klare und verständliche Informationen auf ihrer Homepage präsentieren, damit der Nutzer die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung erkennen kann. Die Verbraucherzentrale in Rheinland-Pfalz stellt unter diesem Link entsprechende Informationen zur Verfügung.
2. Richtige Reaktion als Betroffener:
Sofern Sie eine Zahlung geleistet haben, aber keine Leistung oder Lieferung erhalten haben, könnten Sie Opfer eines Betruges im Zusammenhang mit einer Abofalle geworden sein. Erstatten Sie dann eine Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Nehmen Sie zur Anzeigenaufnahme den ausgedruckten Mailverkehr oder die Briefpost sowie Bildschirmausdrucke des Bestellvorganges mit und geben Sie diese zu den Akten. Die Polizei rät in diesen Fällen zunächst keine Zahlungen zu leisten, solange die Rechtslage, d.h. die Wirksamkeit eines etwaigen Vertrages und der sich daraus ergebenden Zahlungsverpflichtung, nicht eindeutig geklärt ist. Sie sollten sich schnellstmöglich Klarheit über die Rechtslage verschaffen, um etwaige nachteilige Folgen wie beispielsweise die Erhebung von Mahngebühren zu vermeiden.