Aufgaben
Ziel des Landespräventionsrates ist die Förderung der gesamtgesellschaftlichen Kriminalitätsverhütung, insbesondere durch die Initiierung, Unterstützung und Weiterentwicklung kriminalpräventiver Projekte im Land und in den Kommunen. Zudem soll das gemeinsame Engagement von Wissenschaft, Forschung, Verwaltung und Wirtschaft sowie der sozialen und caritativen Vereinigungen koordiniert und verknüpft werden.
Grundlage für die Tätigkeit des Landespräventionsrates ist der Beschluss der rheinland-pfälzischen Landesregierung zur Einrichtung eines Landespräventionsrates vom 03.09.1996.
Der Landespräventionsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Analyse der überörtlichen Entwicklung der Kriminalität und ihrer Entstehungsbedingungen
- Erarbeitung von Vorschlägen und Empfehlungen in kriminalpolitischen Fragen für die Landesregierung
- Weiterentwicklung der Kommunikation und des Erfahrungsaustausches zwischen Wissenschaft und Praxis sowie der länderübergreifenden Zusammenarbeit
- Beratung und Unterstützung kommunaler Präventionsgremien
- Betreiben von Öffentlichkeitsarbeit zum gesamtgesellschaftlichen Präventionsansatz